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IMP - Internationalen Münsterländerprüfung


  • 49577 Ankum (Deutschland) Deutschland (Karte)

Ausschreibung zur Internationalen Münsterländerprüfung mit angeschlossener Internationalen-Zuchtschau

in 49577 Ankum (Deutschland)

IMP-A mit lebender Ente für Hunde bis 48 Monate
IMP-B mit lebender Ente für Hunde bis 36 Monate
Für Hunde, die an der IMP A oder B teilnehmen, ist die Teilnahme an der Internationalen - Zuchtschau Pflicht

Veranstalter: 
Verband Kleine Münsterländer International e.V. (KlM-I)
Präsidentin Martina Maubach, Paulstr.75, 52353 Düren

Ausrichter:
Verband Kleine Münsterländer, Landesgruppe Osnabrück
Peter Wessling, Woltruper Dorfstr.1, 49593 Bersenbrück

Suchenleitung:
Dietrich Berning, Provinzialstraße 24, D-46499 Hamminkeln
Peter Wessling, Woltruper Dorfstr.1, 49593 Bersenbrück

Zuchtschauleitung:
Inge Fitscher, Paul-Reusch-Str. 74, 46045 Oberhausen

Nennung:
Die Nennung zur IMP-A und IMP-B ist über den nationalen KlM-I  Mitgliedsclub einzureichen. Für die Nennungen das Formblatt IMP-1 für die IMP-A und das Formblatt IMP-2 für die IMP-B  sowie eine Kopie der Stammtafel senden sie an: generalsekretariat@dermuensterlaender.at

Nennschluss:
10. September 2025

Nenngeld:
IMP (A o. B) 180,- Euro, inkl. Internationale Zuchtschau.
Zahlbar bis zum Nennschluss auf das Konto:
Volksbank Euskirchen
IBAN DE96 3826 0082 6613 1510 50
BIC GENODED1EVB
Verwendungszweck: IMP- A o. B Name und Zuchtbuchnummer des Hundes, Name des Hundeführers.

Prüfungslokal und Übernachtungen:
See + Sporthotel Ankum, Tütinger Str. 28, 49577 Ankum
Tel.: 00495462 8820, Mail: info@seehotel-ankum.de

Zulassungsbedingungen: 
Bei der IMP A werden nur Hunde zugelassen, die bis zum Nennschluss die im Herkunftsland gegebenen Zuchtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der IMP B werden Hunde zugelassen, bei denen bis zum Nennschluss keine zuchtausschließenden Mängel festgestellt wurden (eine nationale Zuchtzulassung ist keine Voraussetzung).
Für jeden Hund ist ein gültiger PET-Passport (Internationaler Impfausweis) mit gültiger Tollwutschutzimpfung vorzulegen. Ebenfalls ist eine Versicherungsbescheinigung vorzuzeigen.

Führer:
Jeder Führer muss im Besitz eines gültigen gelösten Jagdscheines sein und diesen auf der IMP mitführen. Bei ausländischen Gästen werden für die Feld-, Wald- und Wasserarbeit Waffen und Patronen vom Ausrichter gestellt.
Für Führer, die keinen deutschen Jagdschein besitzen, wird von einer dazu berechtigten Person geschossen.

Wild:
Schleppwild ist vom Hundeführer für die Prüfung mitzubringen.
Auf Wunsch kann bei einer frühzeitigen Bestellung gegen eine Kostenerstattung Schleppwild vom Veranstalter gestellt werden.
Die lebende Ente für die Wasserarbeit stellt ausschließlich der Veranstalter.

Verpflegung:
Für die Verpflegung der Hundeführer und Richter wird während der Feldprüfung gesorgt.

Sonstiges:
Alle Hundeführer erhalten am Anreisetag ein Programm mit der aktuellen Gruppeneinteilung. Die offizielle Sprache ist Deutsch.
Die Prüfungsordnung für die IMP (A u. B) können sie von der KIM-I Homepage downloaden unter www.klm-international.info

Spenden:
Geld- und Sachspenden sind sehr willkommen

Frühere Events: 4. Oktober
Vollgebrauchsprüfung Bereich Ost
Späteres Event: 11. Oktober
Schweißergänzungsprüfung Bereich Ost