Keine Sonderregelungen bei Veranstaltungen
Keine pandemiebedingte Sonderregelung bei Veranstaltungen
Auf Grundlage der aktuell gültigen Bundesregelungen wird bei den Frühjahrsveranstaltungen des ÖVMÜ keine 2G-Nachweis verlangt werden. Von der bisher notwendigen 2G-Verpflichtung wird bis auf Weiteres Abstand genommen. Die genauen, aktuell gültigen Bundesregelungen lesen Sie bitte hier nach.
Ungeachtet der gültigen Regelungen trägt der ÖVMÜ auch weiterhin alles dazu bei, bei Veranstaltungen das epidemiologische Risiko so gering als möglich zu halten, weshalb die Teilnehmer eigentverantwortlich und sorgsam auf die eigene Gesundheit achten sollen.
Gesund bleiben und Weidmannsheil,
Euer Präsidium